Orthoptik

Augenheilkunde für Alt und Jung

Das Berufsbild

Die Orthoptistin / Der Orthoptist

Unsere Orthoptistin Manuela Huber

Das Berufsbild der Orthoptistin gehört zu den medizinisch-therapeutischen Berufen in einem Spezialgebiet der Augenheilkunde. Da dieser Beruf mehrheitlich von Frauen ausgeübt wird, wird in der Folge nur die weibliche Berufsbezeichnung genannt. Nach einer dreijährigen Ausbildung an einer Augenklinik mit orthoptischer Abteilung ist die Orthoptistin jeweils in Zusammenarbeit mit einem Augenarzt tätig. Orthoptistinnen arbeiten in Augenarztpraxen, an Augenkliniken sowie an Rehabilitationskliniken.

Zum Aufgabenbereich der Orthoptistin gehören (Früh-)Erkennung, Diagnose und Behandlung der verschiedenen Schielformen (Strabismus), Schwachsichtigkeit (Amblyopie), Probleme der beidäugigen Zusammenarbeit, Augenzittern sowie Funktionsstörungen der Augenmuskeln in der sogenannten Sehschule. Zudem kann die Orthoptistin Gesichtsfeld-Untersuchungen, Farbsinnprüfungen, Anpassung von Brillengläsern und Trageproben durchführen.

Das Sehen und die Zusammenarbeit beider Augen entwickeln sich grösstenteils im ersten Lebensjahr, sind allerdings bis zum Alter von etwa 12 Jahren noch störungsanfällig. Jede Störung, welche die Sehentwicklung beeinträchtigt, führt zu Sehbehinderungen. Zu solchen Störungen gehören beispielsweise Fehlsichtigkeit (Weit- und Kurzsichtigkeit, Hornhautverkrümmung), Schielen oder ein organischer Defekt (herunterhängendes Lid, Linsentrübung, Netzhautveränderungen, Tumore, kindliches Glaukom usw.).

Dementsprechend ist eine Früherkennung einer Sehstörung wichtig, und deshalb werden in unserer Praxis alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr bei der ersten Untersuchung von der Orthoptistin untersucht. Anschliessend findet dann die Beurteilung durch einen unserer Augenärzte oder eine unserer Augenärztinnen statt. Je nach Untersuchungsergebnis besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.

Was ein Besuch in der Sehschule bewirkt

Schwerpunkte der Sehschule

  • Funktionsstörungen der Augenmuskeln
  • Doppelbilder und Prismenverordnung
  • Farbsinnprüfung
  • Abklärung von Kopfschmerzen
  • Gesichtsfelduntersuchungen
  • weitere neuroophthalmologiche Abklärungen
  • Erkennen und Behandeln von Schielen (Strabismus)
  • Sehschwäche (Amblyopie) und deren Therapie
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern
  • Rezeptieren der Brillenkorrektur (objektive und subjektive Refraktion)
  • Probleme der beidäugigen Zusammenarbeit
  • Augenzittern (Nystagmus)

Hintergrund-Informationen

Homepage des Schweizerischen Verbandes der Orthoptistinnen zu den Themen Orthoptik und Vorsorgeuntersuchungen:

Website (orthoptics.ch)