Das Sehen und die Zusammenarbeit beider Augen entwickeln sich grösstenteils im ersten Lebensjahr, sind allerdings bis zum Alter von etwa 12 Jahren noch störungsanfällig. Jede Störung, welche die Sehentwicklung beeinträchtigt, führt zu Sehbehinderungen. Zu solchen Störungen gehören beispielsweise Fehlsichtigkeit (Weit- und Kurzsichtigkeit, Hornhautverkrümmung), Schielen oder ein organischer Defekt (herunterhängendes Lid, Linsentrübung, Netzhautveränderungen, Tumore, kindliches Glaukom usw.).
Dementsprechend ist eine Früherkennung einer Sehstörung wichtig, und deshalb werden in unserer Praxis alle Kinder bis zum 12. Lebensjahr bei der ersten Untersuchung von der Orthoptistin untersucht. Anschliessend findet dann die Beurteilung durch einen unserer Augenärzte oder eine unserer Augenärztinnen statt. Je nach Untersuchungsergebnis besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.